Neue Drohnenregelung 2023 Schweiz
Inhalte
- 1 Darf ich meine alten Drohnen noch Fliegen?
- 2 Brauche ich einen Ausweis/ Prüfung/ Registrierung?
- 3 Brauche ich für jeden Flug eine Bewilligung?
- 4 Ausnahme: SMV – «Code of Good Practice»
- 5 Welche Drohnen verfügen über die neue C-Klassenmarkierung?
- 6 Wird meine bereits gekaufte Drohne mit einer Klassenmarkierung nachgerüstet?
- 7 Welche Regeln gelten für alle Drohnen ohne Klassenmarkierung?
- 8 Neue Drohnenkarte des BAZL
- 9 Meine Drohne ist bereits im Ausland registriert – reicht dies?
- 10 Fragen, falsche oder fehlende Informationen
- 11 Weiterführende Links
Jetzt ist es offiziell: Die Schweiz übernimmt per 01.01.2023 die europäische Drohnenregelung.
In diesem Artikel wollen wir Dir die dringensten Fragen beantworten und auf relevante Webseiten verlinken um mehr Informationen über die neue Gesetzgebung zu finden.
Darf ich meine alten Drohnen noch Fliegen?
Grundsätzlich darf eine Drohne ohne Klassenmarkierung noch betrieben werden. Dazu wird es eine spezielle Übergangskategorie geben, welche schrittweise restriktiver werden. Siehe dazu weiter unten bei der Frage «Welche Regeln gelten für alle Drohnen ohne Klassenmarkierung?».
Brauche ich einen Ausweis/ Prüfung/ Registrierung?
Ja, für jeden Piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 unter Umständen eine Registrierung- und Prüfungspflicht.
Registrierungspflicht:
- Drohnen mit >250gr Gewicht
- Drohnen mit <250g Gewicht, welche mit einer Kamera ausgestattet sind
Prüfungspflicht:
- Drohnen >250g, je nach Kategorie Kompetenznachweis (A1/A3) oder Fernpilotenzeugnis (A2)
Die wichtigsten Änderungen für den Betrieb in der offenen Kategorie:
- Registrierungspflicht via UAS.gate
- Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3).
- Das Mindestalter für Drohnenpilot/innen ist 12 Jahre
- Mindestabstand zu unbeteiligten Personen gemäss Unterkategorie.
- Maximale Flughöhe von 120m über Grund
- Drohnen müssen mit einem CE-Kennzeichen und einer Klassenmarkierung markiert sein. Für Drohnen ohne Klassenmarkierung gelten Übergangsbestimmungen
Je nach Kategorie wird ein Kompetenznachweis oder ein Fernpilotenzeugnis erforderlich sein.
Ausnahmen gelten für den Modellflug. Siehe Frage weiter unten «Ausnahme: SMV – «Code of Good Practice».
Die meisten gewerblichen Anwendungen wie Inspektionsflüge, Vermessungsflüge, usw werden in der «speziellen Kategorie» abgedeckt. Für diesen Bereich stehen neue Standard-Bewilligungsverfahren gemäss EU-STS, CH-STS oder PDRA zur Verfügung. Bei Fragen zu diesen Verfahren können Sie uns gerne kontaktieren.
Brauche ich für jeden Flug eine Bewilligung?
Nein, dies hängt von der eingesetzten Drohne und dem geplanten Fluggebiet ab. Alle Flüge in der offenen Kategorie können ohne eine zusätzliche Bewilligung durchgeführt werden. Für die offene Kategorie gelten die folgenden Bestimmungen:
Für alle anderen Flüge werden eine Bewilligung des BAZL benötigt.
Ausnahme: SMV – «Code of Good Practice»
Der Schweizerische Modellflugverband (SMV) konnte dank starker Lobbyarbeit weitreichende Privilegien für den Modellflug aushandeln. Dieser Privilegien stehen sowhl Mitgliedern wie auch Nicht-Mitgliedern des SMV zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können eine unterzeichnete Version des SMV – «Code of Good Practice» mitführen und werden somit von den neuen EU-Regelungen ausgenommen. Auch eine Registrierungspflicht gibt es für den Modellflug nicht. Somit ändert sich für den Modellflug in der Schweiz kaum etwas an den gesetzlichen Regeln.
Die wohl wichtigste Änderung für in der Schweiz wohnhafte Modellflugpiloten ist, dass Sie sich ab dem 01.01.2023 beim BAZL (stat bisher in der EU) registrieren können, wenn Sie in der EU fliegen möchten.
Offizielle Informationen des BAZL zur Sonderausnahme SMV
Welche Drohnen verfügen über die neue C-Klassenmarkierung?
Aktuell gibt es auf dem Markt nur wenige Drohnen mit einer Zertifizierung:
- DJI Mavic 3 Serie
(Liste nicht abschliessend)
Wird meine bereits gekaufte Drohne mit einer Klassenmarkierung nachgerüstet?
DJI stellt bei einigen Produkten ein Nachrüsten einer Klassenmarkierung in Aussicht, dazu muss ein Firmware-Update durchgeführt und allenfalls Zubehörteile wie Propeller ausgetauscht werden. Aktuell ist es noch bei keinem Modell sicher, dass es eine nachträgliche Klassenmarkierung geben wird.
Welche Regeln gelten für alle Drohnen ohne Klassenmarkierung?
Für Drohnen ohne Klassenmarkierung gibt es die folgende Sonderregelung:
Neue Drohnenkarte des BAZL
Das BAZL wird im Zuge der Übernahme der EU-Drohnenregelung die offizielle Drohnenkarte überarbeiten und in den nächsten Wochen oder Monaten sämtliche kantinale Bestimmungen und Flugverbotszonen einarbeiten. Somit stehen auf der Karte sämtliche geltenden Einschränkungen zur Verfügung. Wann die Implementation der kantonalen Richtlinien in die Karte abgeschlossen ist wurde noch nicht kommuniziert.
Meine Drohne ist bereits im Ausland registriert – reicht dies?
Grundsätzlich ist eine Registrierung in einem beliebigen Europa-Land zulässig. Dies gilt allerdings nur, solange die Drohne in der offenen Kategorie eingesetzt werden soll. Dabei gilt es zu beachten, dass das BAZL nicht mehr die zuständige Behörde ist, sondern die Behörde in welchem Land die Registrierung durchgeführt wurde.
Werden allerdings bewilligungspflichtige Flüge durchgeführt (spezielle Kategorie), muss die Drohnenregistrierung dem Wohnsitz des Halters entsprechen. Somit sind solche Piloten/Betreiber verpflichtet, die Registrierung im Drittland löschen zu lassen und sich in der Schweiz neu zu registrieren.Dabei erfolgt diese Übertragung in zwei Schritten:
- Anmeldung via Schweizer Portal UAS.gate
- Löschen der Registrierung im Ausland. Entweder via ausländischem Portal oder E-Mail der Zivilluftfahrtbehörde des Registrationslandes
Fragen, falsche oder fehlende Informationen
Dieser Artikel wurde mit den aktuellen Informationen und Wissensstand erarbeitet. Haben Sie Fragen zum Artikel oder sind Ihnen falsche oder fehlende Informationen aufgetreten?
Dann freuen wir uns über ein Feedback, Sie erreichen uns wie folgt:
Weiterführende Links
- Neue Drohnenregelung – offene Kategorie (BAZL)
- Offizielle FAQ (BAZL)
- Ausbildungs- und Registrierungsplattform (BAZL)
- Drohnenkarte (BAZL/admin.ch)
- Code of Good Practive (SMV)
Code of good Practice.
Sind ca. die gleichen angaben/bestimmungen wie bei der Drohnen Prüfung.
Wie genau kann ein Pilot die Berechtigung des Codes bekommen. Um wie den angegebene Angaben freier Fliegen zu können??
Hallo Edward,
genau, bei der Drohnenprüfung A1/A3 und A2 handelt es sich inhaltlich bereits um die neuen Richtlinien.
Wenn du als Hobbypilot unterwegs bist, SMV-Mitglieder haben im Mitgliederbereich Zugriff aud die Erklärug, welche Sie unterzeichnen und mitführen müssen.
Für Nicht-SMV-Mitglieder, wird aktuell eine Ausgabe erarbeitet und steht bald zur Verfügung.
Wir verfolgen die Situation und werden den Link ergänzen, sobald die Kurzerklärung verfügbar ist.